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Grundlage jeder Renaturierung bilden die
NÖ Wassercharta 2003
und die
EU Wasser-
Diese ist umzusetzen und verlangt die Herstellung des guten ökologischen Potenzials der Gewässer bis 2015.
Die Gewässergüte der Großen Tulln ist noch nicht optimal, in manchen Abschnitten sogar ungenügend.